Lexikon -Ordentliche Gerichtsbarkeit

In der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch Justitzgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte gemeint, den man Strafsachen und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuweisen kann.

  • Die Gerichte der Ordentlichen Gerichtsbarkeit teilen sich in die - streitigen (Zivilprozess)
  • und die Gerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in die - nichtstreitigen
Die Gerichte sind wie folgt aufgebaut:
  1. Bundesgerichtshof (BGH)
  2. Oberlandesgericht
  3. Landgericht
  4. Amtsgericht

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